Nichts als Hopfen, Malz, Wasser und Hefe. Das Reinheitsgebot beim Bier schafft Klarheit. Warum nicht bei allen Lebensmitteln?
In einem Fruchtjoghurt finden sich schnell mehr als ein halbes Dutzend Zutaten. Gerne gleich mit verschiedenen Variationen von Zucker. Und zumeist nur mit homöopathischen Dosen an Früchten.
Sind klare Label ein Weg zu besseren Verbraucherentscheidungen? Oder ist der Zusatz diverser Helfer- und Ersatzstoffe ein notwendiges Übel haltbarer, immer und überall verfügbarer Lebensmittel?
Dazu die Diskussion über Zuckercola, Ziegenkäse und purem Pesto.
Die Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV, abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de, regelt den Einsatz von Zusatzstoffen. Wohltuend einfach beim Bier geregelt: „Zusatzstoffe nach Absatz 1 sind nicht für die Herstellung von Bier zugelassen, das unter der Bezeichnung „nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut“ oder gleichsinnigen Angaben in den Verkehr gebracht wird.“ (Paragraph 4 Absatz 2)
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